Einführung in die Zeugniswelt

Egal, ob Sie in Ihrer Funktion als Vorgesetzter oder Personaler ein Zeugnis schreiben müssen oder als Arbeitnehmer wissen wollen, was in Ihrem nächsten Zeugnis stehen sollte: mit unserem Zeugnisgenerator haben Sie die passende Unterstützung gefunden.

Anspruch auf das Zeugnis

Alle Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen haben grundsätzlich einen Anspruch auf den Erhalt eines Zeugnisses gemäß § 109 der Gewerbeordnung (sowie aus mehreren Tarifverträgen). Bei Auszubildenden ergibt sich der Anspruch aus §16 Berufsbildungsgesetz. Vom Arbeitnehmer hängt es nun ab, ob und in welcher Form tatsächlich ein Zeugnis ausgestellt wird. Fragt er/sie nicht danach, so kann der Anspruch ( z.B. nach einem Jahr ab Austritt) verwirken. In einigen Tarifverträgen findet sich jedoch die Pflicht des Arbeitgebers, auch ohne Aufforderung der Mitarbeiter ein Zeugnis auszustellen. Da das Zeugnis eine wichtige Beurteilungsgrundlage für die weitere berufliche Entwicklung der Arbeitnehmer darstellt, sollte bei Ausscheiden eines Mitarbeiters (am Besten auch bei einem Vorgesetzten- oder Aufgabenwechsel) ein Zeugnis erstellt werden.

Zeugnisinhalt

Gemäß § 109 Absatz 2 Gewerbeordnung muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen. Um den Arbeitnehmer bei seinem beruflichen Fortkommen zu unterstützen, muss das Zeugnis wohlwollend sein. Da sich ein späterer Arbeitgeber jedoch bei der Auswahl eines neuen Mitarbeiters auch auf das Zeugnis verlässt, hat es zudem ebenfalls der Wahrheit zu entsprechen. Es gibt neben einfachen und qualifizierten Zeugnissen, welche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden, auch Zwischenzeugnisse. Einfache Zeugnisse enthalten nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Im qualifizierten Zeugnis wird zudem die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis bewertet. Unser Zeugnisgenerator unterstützt Sie bei der letzteren, weitverbreiteten Zeugnisform. Wir stellen Ihnen verschiedene mögliche Aspekte der Leistung und des Verhaltens vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese je nach der Güte der Arbeit Ihres Mitarbeiters formulieren können. Bei einem Zwischenzeugnis ändern Sie einfach die Zeiten. Darüber hinaus erfahren Sie durch den Zeugnisgenerator, welche Angaben grundsätzlich in einem qualifizierten Zeugnis stehen sollten:

  1. Bezeichnung als Zwischenzeugnis oder Zeugnis
  2. Kurze (!) Vorstellung des Unternehmens
  3. Personalien
  4. Dauer der Betriebszugehörigkeit
  5. Funktions- und Aufgabenbeschreibung
  6. Leistungsbeurteilung nach Fachwissen, Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft, Arbeitsweise und Arbeitsergebnis inkl. einer zusammenfassenden Beurteilung
  7. Verhaltensbewertung im Betrieb gegenüber Vorgesetzen, Kollegen, Mitarbeitern und Kunden
  8. Beendigungsgrund (optional)
  9. Schlussformel (optional)
  10. Datum und Unterschrift

Nicht in ein Zeugnis gehören in der Regel Erklärungen über den Gesundheitszustand, eine Gewerkschaftszugehörigkeit oder das sonstige Privatleben des Mitarbeiters. Beachten Sie, dass Sie auch durch Weglassen eine Aussage treffen. Fehlen Angaben, die in dieser Position oder Berufsgruppe zu erwarten sind (z.B. Kommunikationsfähigkeit bei einem Projektleiter oder eine ausführliche Leistungsbeurteilung bei einer verantwortungsvollen Tätigkeit), so wertet der Leser des Zeugnisses auch dieses Fehlen von Informationen als negativ.

Die wichtigsten und für die Position typischen Aufgaben können Sie stichpunktartig oder in ganzen Sätzen beschreiben.
Als Anhaltspunkt gilt hierfür: je nach Vielfältigkeit und Bedeutung der Tätigkeiten sollte sich der Text zwischen einer viertel und einer halben Seite bewegen.
Die Beurteilung sollte grundsätzlich im Zeugnis mehr Raum einnehmen als die Tätigkeitsbeschreibung.
Die Auswahl und die Reihenfolge der einzelnen Punkte prägen den Gesamteindruck.
Stellen Sie die entscheidenden Aussagen an den Anfang und das Ende der Tätigkeitsbeschreibung und erwähnen Sie unwichtige Aufgaben wie Kaffee kochen bei einem ansonsten qualifizierten Mitarbeiter besser nicht.

Beachten Sie bitte, dass bei der Verhaltensbeurteilung die Reihenfolge der erwähnten Personen von Bedeutung ist.
Grundsätzlich gilt der Aufbau : Vorgesetzte, Kollegen, nachgeordnete Mitarbeiter, danach die Kunden.
Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nur auf Verlangen des Arbeitnehmers durch besondere Formulierungen wie "in gegenseitigem Einvernehmen", "aus betrieblichen Gründen" oder "auf eigenen Wunsch" in das Zeugnis aufzunehmen.
In der Praxis wird dies jedoch meist gemacht. Ist also kein Grund für das Ausscheiden ersichtlich, wurde dem Arbeitnehmer in der Regel gekündigt.

Der Schlusssatz besteht grundsätzlich aus einem Dank an den Mitarbeiter und Kundgabe des Bedauerns über dessen Austritt, verbunden mit guten Wünschen für seine Zukunft. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Aufnahme einer Schlussformel in das Zeugnis. Wenn jedoch eine verwendet wird, muss sie inhaltlich mit dem Zeugnis übereinstimmen, darf dieses also nicht entwerten. Wird kein Schlusssatz in das Zeugnis geschrieben, so weist dies auf ein gespanntes Verhältnis zum Arbeitgeber hin.

Bitte beenden Sie Ihr Zeugnis nach Angabe des Ortes und des Ausstelldatums mit den Unterschriften. Beachten Sie bitte, dass dem Rang der unterzeichneten Person(en) Bedeutung zugemessen wird.
Mindestens muss das Zeugnis von einer weisungsbefugten Person, bei leitenden Angestellten von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterzeichnet sein.
Zum Ausdrucken sollten Sie das für Ihre geschäftliche Korrespondenz übliche Papier verwenden.

Und zum Schluss: Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der von uns auf unserer Website gemachten Angaben.
Wir übernehmen ebenfalls keinerlei Verantwortung für die von Ihnen auf Grundlage unserer Informationen erstellten Zeugnisse. Viel Erfolg bei Ihrem Zeugnis!